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Wer zahlt bei Schlüsselverlust?..,55

Verfasst: Di 14. Jun 2022, 20:24
von writzweber87
Wenn Sie die Räumlichkeiten mieten, können Sie die Regeln zur Haftungsverteilung im Vertrag unterschreiben. Wenn Sie dies nicht getan haben, gilt die Aufgabenteilung. Demnach ist die Reparatur der Türen Sache des Mieters. In meinem Fall habe ich mich bei ihnen https://schluesseldienstadliswil.ch/ beworben.

Re: Wer zahlt bei Schlüsselverlust?..,55

Verfasst: Di 21. Feb 2023, 07:30
von wolfcules